Antrag auf Genehmigung von Hybridsitzungen

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Die aktuelle Pandemiesituation hat die gesamte Kommunalpolitik auf den Kopf gestellt und erschwerte durch die bisherige Gesetzeslage die Möglichkeit regelmäßig zu tagen. Aufgrund dieser Gesetzeslage durften keinerlei Ausschüsse und Sitzungen tagen und dadurch blieben viele Themen und Diskussionen offen und auf der Strecke.

Um nur 1 Beispiel zu nennen ist der Senioren- / Jugendbeirat, der im Finanzausschuss geklärt werden sollte. Dieser wäre in der Pandemie dringend notwendig gewesen, um geeignete Maßnahmen für Senioren und Jugendliche zu diskutieren und zu schaffen.

Nun hat der bayerische Landtag am 04.03.21 den Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalrechts beschlossen. Damit dürften Gemeinderäte künftig mit Hilfe von Hybdridsitzungen tagen. In vielen Gemeinden z. B. in Schwandorf wird dies schon mit guter Resonanz genutzt.

Hybridsitzungen sind Sitzungen die teilweise vor Ort und Digital durchgeführt werden. Hierdurch können auch Kontakte reduziert werden. Es muss mindestens der Ausschussvorsitzende anwesend sein. Alle anderen Gemeinderäte können sich von Zuhause aus zuschalten.

Ein Auszug des Gesetztes gibt folgendes an: „Vor dem Hintergrund der fortbestehenden Pandemiesituation genügt für die Zulassung von Sitzungen im Hybridformat, die vor dem 1. Januar 2022 stattfinden, anstatt einer Regelung in der jeweiligen Geschäftsordnung ein Beschluss des Vollgremiums. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung verlangt das Gesetz in jedem Fall (also für diesen Beschluss wie auch für einen Beschluss zur Regelung in der Geschäftsordnung) eine Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden.“

Begründung: Eine 4. Welle durch Mutanten des Coronavirus schließen Experten nicht aus. Daher wäre es dringend notwendig die Kommunalarbeit innerhalb der beratenden Ausschüsse im Herbst 21 sowie im Jahr 2022 sicherzustellen. Zudem ermöglicht es Gemeinderäten zukünftig an Sitzungen teilzunehmen, obwohl sie krankheitsbedingt zuhause oder aktuell nicht vor Ort sind.