Gemeinderatssitzung im November- Steuergelder für ein Feuerwehr-Erholungsheim für den Partner von langjährigen FW-Leuten

19. November 2021

In der Gemeinderatssitzung wurden zwei Punkte behandelt und beide betrafen die Feuerwehr.

Feuerwehrwesen; Ehrung langjährig verdienter Feuerwehrkräfte - Antrag auf Kostenübernahme Feuerwehrerholungsheim für den Partner

Der Freistaat Bayern überreicht für 40 Jahre Mitgliedschaft bei der Feuerwehr als Dank und Anerkennung einen Gutschein für das Feuerwehrerholungsheim in Bayrisch Gmain. Nun hat der Kommandant der Feuerwehr einen Antrag gestellt, die Kosten, die sich pro Person auf ca. 300 € belaufen, auch für die Ehepartner zu übernehmen. Dies wird wohl auch in anderen Gemeinden so betrieben.

Die SPD Fraktion und ebenso eine Stimme aus der UPW hat dagegen gestimmt. Wir möchten euch gerne erklären wieso.

Wir möchten hier nicht den Eindruck erwecken, dass wir die Arbeit der Feuerwehr nicht respektieren oder würdigen wollen. Es ist eine sehr große Kraftanstrengung aktiv bei der Feuerwehr beteiligt zu sein. Regelmäßige Übungen und Lehrgänge sind Pflicht und die Bereitschaft zum Einsatz ist jederzeit gegeben. Ob nachts, an einem Wochenende oder Feiertag. Die Feuerwehr ist immer einsatzbereit und es ist wichtig langjährige aktive Feuerwehrleute zu ehren.

Dies macht auch der Bund. Womit wir zu kämpfen hatten, ist die Kostenübernahme der Ehepartner. Natürlich ist es schön, wenn man Ihnen auch eine Freude machen würde, weil es ja auch eine Art Entbehrung ist, den Partner bei der Feuerwehr zu haben. Aber muss man dies mit Steuergelder tun? Unserer Meinung nach nicht. Die Ausgaben von Steuergeldern darf nicht entschieden werden "Es wäre doch schön wenn..."- Unserer Meinung nach sollten Ausgaben immer einen kommunalpolitischen Hintergrund haben. Und das ist eher etwas privates. Wir hätten die Kostenübernahme hier eher im Feuerwehrverein gesehen, der solche Ausgaben durchaus tätigen könnte.

Der Antrag wurde trotzdem genehmigt, da die Mehrheit hier dafür war.

Feuerwehrrecht; Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Nach BayFWG können die Gemeinden Pauschalen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehr entstanden sind. Dies muss in einer Satzung festgelegt sein. Damit die neuen Fahrzeuge künftig abgerechnet werden können, ist es erforderlich, im Rahmen einer Satzungsänderung auch für diese Fahrzeuge Pauschalsätze vorzusehen.

Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf dieser Satzung.

Sportverein Etzenricht; Antrag auf Kostenübernahme für Umbauarbeiten im und am Johann-Herrmann-Saal

Der Antrag des Sportvereins auf Kostenübernahme des Umbaus Johann-Herrmann Saal wurde auf die nächste Sitzung verschoben.

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