Drittes Open Air auf dem Sportplatz

04. März 2024

Die Vorfreude steigt! Bereits zum dritten Mal soll in diesem Sommer ein Open-Air Konzert am Sportplatz in Etzenricht stattfinden. Am Samstag, den 06. Juli 2024 ist es wieder soweit, Etzenricht feiert den Sommer! Dieses Jahr mit Ballroom Blitz, die mit Cover-Hits von The Sweet die 70er aufleben lassen. Wir freuen uns auf einen tollen Abend mit euch!

Zu Beachten: Mit dem Kauf der Eintrittskarte erklärt ihr euch mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Veranstaltungsgelände – Parkplatz - Einlass

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:

  1. Kinder unter 3 Jahren haben auch in Begleitung von sorgeberechtigten Personen (i.d.R. die Eltern) keinen Zutritt zu unserer Veranstaltung.

  2. Kinder zwischen 4 und 14 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen. Kinder unter 12 Jahren sind vom Eintritt befreit.

  3. Jugendliche zwischen 14 und 16 haben ohne Begleitung einer sorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person keinen Zutritt zur Veranstaltung.

  4. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen die Veranstaltung ohne Begleitung längstens bis 24.00 Uhr besuchen. Danach müssen sie das Gelände verlassen, außer sie befinden sich in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person mit dem entsprechenden Formular.

  5. Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der jeweiligen Musikdarbietung. In Bühnen- und Ein- Ausgangsnähe kann es durch Gedränge zu Kreislaufschwächen und Quetschungen kommen, für die der Veranstalter keine Haftung übernimmt.

  6. Bei diesem Festival kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen, d. h. bei Hör- und Gesundheitsschäden wird keine Haftung übernommen.

7.Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt dem Veranstalter gegen Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte vorbehalten.

8.Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung innerhalb von 2 Wochen des Veranstaltungsdatums bei der jeweiligen VVK-Stelle. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.

9.Der Veranstalter behält sich vor, die Örtlichkeit sowie das Programm zu ändern.

  1. Der Besucher parkt sein Auto auf eigene Gefahr.

  2. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.

  3. Das Mitbringen von professionellen Ton- und Bildaufzeichnungsgeräten bedarf es der Genehmigung des Veranstalters.

  4. Für Personen- und Sachschäden wird keine Haftung übernommen.

  5. Das Verbreiten extremistischer Parolen und das Tragen solcher Symbole führen zum Ausschluss der Veranstaltung. Ebenfalls untersagt ist das Tragen von Merchandise offenkundig extremistischer Bands oder verfassungswidriger Organisationen.

15.Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei grober Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

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